PRESSEMITTEILUNG

§§ 63 und 64 StGB – »unzeitgemäß, dysfunktional, am Ziel vorbei«

Die DGSP fordert Abschaffung des forensisch psychiatrischen Maßregelvollzugs in seiner derzeitigen Form

Köln, 3. März 2022

Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) betrachtet die Ausgestaltung des forensischen Maßregelvollzugs in seiner heutigen Form als überholt und in seiner gegebenen Funktion als weitgehend wirkungslos. Es sei eine grundlegende Transformation von Nöten, um Mängel zu beseitigen und das System mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar zu gestalten. Reformempfehlungen liefert der Verband in einem aktuellen Positionspapier gleich mit.

Die Autoren weisen in dem Papier auf eklatante Missstände des forensisch psychiatrischen Maßregelvollzugs hin. So beruhten die Maßregeln u.a. auf der Annahme einer direkten kausalen Verknüpfung zwischen »psychischer Krankheit« und »Gefährlichkeit«, die in der Praxis in den seltensten Fällen eindeutig feststellbar sei. Da außerdem nach § 64 eine Unterbringung grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt ist, ebneten zusätzliche Faktoren den Weg für eine deutlich unterschiedliche Ausgestaltung in den Bundesländern und sogar in einzelnen Landgerichtsbezirken. »Teilweise verbringen Menschen im Maßregelvollzug unter den gleichen Voraussetzungen in dem einen Bundesland fast doppelt so lange im Freiheitsentzug wie 20 km weiter im Nachbarland«, erläutert die DGSP-Vorstandsvorsitzende Christel Achberger, »das widerspricht sogar gleich in mehreren Punkten der UN-BRK.« Darüber hinaus sei auch die Rolle der forensischen Kliniken selbst problematisch, da sie in »dauerhafter Paradoxie […] sowohl helfen und therapieren als auch disziplinieren« müssen, heißt es im Positionspapier. Diese Doppelrolle könnten die Kliniken mit den »zur Verfügung stehenden Bordmitteln« nicht erfüllen.

Die DGSP fordert vor diesem Hintergrund weitgehende Reformen, die de facto das Ende des forensischen Systems in seiner jetzigen Form bedeuten würden. Der Verband schlägt im Einzelnen Maßnahmen vor, die insbesondere auf die Abgrenzung von Strafvollzug und psychiatrischer Versorgung abzielen. Maßgeblich sei demnach die Forderung nach einer langfristigen Abschaffung der §§ 63, 64 und 20, 21 StGB und der dahingehenden Entkopplung von Strafzumessung und fragwürdiger Beurteilung von Schuld-un-fähigkeit und Besserungsbedarf. Folgerichtig müsse ebenso die Gesundheitsversorgung aus dem direkten Verantwortungsbereich des Strafvollzugs gelöst und in denjenigen der »vorhandenen Dienste und Einrichtungen am Ort« übertragen werden. Dazu müsse sichergestellt werden, dass jede*r Inhaftierte den Zugang zum allgemeinen Gesundheitssystem erhält.

Der strukturelle Wegfall des bisherigen forensischen Maßregelvollzugs selbst dürfe jedoch nicht zum Verlust der fachlichen Kompetenzen führen. Einrichtungen und Mitarbeitende sollten laut Forderungen in einem Konversionsprozess in das neue System transferiert werden – so würde z.B. der Bedarf an Fachkräften in den Justizvollzugsanstalten genauso wie in den Gesundheits- und Sozialdiensten am Ort steigen. Die jeweiligen Aufgaben könnten in diesem Fall sogar aus einer weitaus klarer umrissenen Perspektive wahrgenommen werden.

»Wir sind uns bewusst, dass solch eine Transformation nicht von jetzt auf gleich geschehen kann«, fasst Achberger zusammen, »die radikale Veränderung ist nur in einer Reihe von Reformschritten zu erreichen. In seiner hier dargelegten Form markiert das Positionspapier somit ein Ziel, das unter Einbeziehung aller vom Transformationsprozess betroffenen Personen angestrebt werden soll.«  Dass Veränderungen in einem derartigen Ausmaß durchaus funktionieren können, zeigt der europäische Vergleich mit ähnlichen Umgestaltungen in der Schweiz oder Italien.


Hintergrundinformation

Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) ist ein unabhängiger Fachverband für Sozial Psychiatrie, der sich für die Weiterentwicklung und Verbesserung menschenrechtsbasierter Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einsetzt. Die DGSP arbeitet berufs- bzw. expertenübergreifend, das heißt, ihre Mitglieder sind psychiatrisch Tätige aller Berufsgruppen aus verschiedenen Institutionen, Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige sowie Träger sozialpsychiatrischer Angebote, die sich operativ in Fachausschüssen zu verschiedenen Themenfeldern organisieren.

Kontakt zur DGSP

Birthe Ketelsen
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.
Pressesprecherin
E-Mail: birthe.ketelsen(at)dgsp-ev.de

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen:

Pressemitteilung (PDF)

Das gesamte Positionspapier und die zusammengefassten Thesen finden sie unter folgenden Links:

Plädoyer für eine Transformation des Maßregelvollzugs (PDF)

Plädoyer für eine Transformation des Maßregelvollzugs - Kurzfassung (PDF)