In Artikel 3 der UN-Behindertenrechts-Konvention werden die wesentlichen ethischen und rechtlichen Prinzipien für den Umgang mit Menschen mitjeglicher Art von Behinderung, somit auch psychischer Erkrankung, benannt, insbesondere:
- der Respekt vor der Würde und individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen,
- die Nicht-Diskriminierung,
- die volle und effektive Teilhabe und Inklusion in die Gesellschaft,
- die Achtung vor der Differenz und die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung als Teil der menschlichen Verschiedenheit.
Aber in welchem Maße werden die in unseren Arbeitsfeldern bereitgestellten Angebote und Dienste für Menschen, die unter den Bedingungen psychischer Beeinträchtigung leben, diesen Prinzipien gerecht? Und: Da auch wir uns als Personen zu den Grundwerten von Menschenwürde, Selbstbestimmung, Gerechtigkeit, Inklusion und Teilhabe bekennen, stellt sich diese Frage auch für unser eigenes Handeln. Was tun wir,damit diese Grundwerte keine Lippenbekenntnisse sind? Wie deutlich reflektieren wir unser tägliches Handeln in der Sozialpsychiatrie an diesen Werten?
Ethik und Menschenrechte sind universell und ziehen sich als Querschnittsthema durch all unsere Aktivitäten und Diskussionen der DGSP
Menschenwürde, Selbstbestimmung, Gerechtigkeit, Inklusion, Teilhabe und weitere Grundwerte stehen gremienübergreifend deshalb im gesamten Verband auf der Tagesordnung. Hierzu gehören z.B. Themen wie das in der Politik immer wieder debattierten Recht auf Suizid oder die Suizidassistenz, zu dem die DGSP regelmäßig Empfehlungen gibt.