Betreutes Wohnen in (Gast-) Familien (BWF) ist ein äußerst wirksames Angebot zur Inklusion von Menschen mit geistigen, seelischen bzw. körperlichen Behinderungen. Es handelt sich um ein Regelangebot der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus gibt es BWF auch für ältere Menschen, die Anschluss an eine Gastfamilie suchen.
In der Regel empfängt eine Gastfamilie bzw. Wohngemeinschaft einen, max. zwei Klienten, die mit ihnen zusammenleben. Es geht um Menschen, die sich zusammengefunden haben und einen Menschen in ihre Mitte aufnehmen, der Unterstützungsbedarf hat. Die Familien erhalten eine steuerfreie monatliche Aufwandsentschädigung und werden vor Ort – ebenso wie die Bewohner:innen - von Fachleuten begleitet und unterstützt.
Damit ist die Grundidee vom BWF genau das, was Sozialpsychiatrie fordert. BWF ist inklusiv und mittendrin, anders als die meisten anderen Angebote in der Gemeindepsychiatrie, weil hier der nichtfachliche Impuls hinzukommt. Der Alltag findet innerhalb der Gastfamilie statt und diese sind Teil der jeweiligen Gemeinwesen. Das BWF wird häufig unterschätzt, gerade auch von Fachleuten. Verschiedene Familien bieten eine große Vielfalt und bringen auch sehr verschiedene Ressourcen ein, die mitunter für Menschen mit hohem Hilfebedarf genau die richtige Nische sein können.
Fachausschuss Betreutes Wohnen in Familien (BWF)
Als bundesweite Vertretung haben Mitarbeitende und Fachleute des BWF 1997 unter dem Dach der DGSP einen Fachausschuss gegründet, der sich für folgende Ziele einsetzt:
- Sicherung und Weiterentwicklung der fachlichen Qualität des BWF
- Etablierung von BWF bundesweit unter Einhaltung von Mindeststandards
- Beratung bzw. Vermittlung von Coachings für neue Teams
- Vorbereitung einer jährlichen Fachtagung BWF, sowie Unterstützung des jeweiligen Veranstalters bei der Planung und Durchführung
- Fachliche Stellungnahmen gegenüber Leistungsträgern
- Vernetzung mit dem - hauptsächlich deutschsprachigen - Ausland
Der „Fachausschuss BWF“ ist bundesweit der einzige Fachverband in diesem Arbeitsfeld und trifft sich mindestens drei Mal im Jahr, davon einmal im Rahmen der jährlichen Fachtagung. Zwischen den Sitzungen wird in der Regel per Mail oder Zoom kommuniziert.
Aktuell beschäftigt sich der Fachausschuss im Schwerpunkt mit den Auswirkungen und Chancen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für das BWF.
Der FA betreibt eine eigene Homepage zum BWF, die von einer Arbeitsgruppe aus dem Fachausschuss gestaltet wird.
Derzeit gehören dem Fachausschuss 25 Vertreter/innen aus allen Regionen Deutschlands in denen es BWF gibt und eine Vertreterin aus der Schweiz an.