Immer wieder werden Verordnungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) zur Soziotherapie durch die Krankenkassen abgelehnt.

An den GKV-Spitzenverband die Bundesdirektorenkonferenz

Alle anspruchsberechtigten Menschen müssen ihr Recht auf Soziotherapie wahrnehmen können

Immer wieder werden Verordnungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) zur Soziotherapie durch die Krankenkassen abgelehnt. Aus unserer Sicht ist das nicht haltbar und rechtskonform, da die Verträge der PIA keine Leistungen der Soziotherapie enthalten. Die Kassen berufen sich bei Ihrem ablehnenden Bescheid oftmals auf Verträge, die Sie mit soziotherapeutischen Leistungserbringern einerseits und mit der von den Versicherten aufgesuchten Psychiatrischen Institutsambulanz andererseits geschlossen haben.

Das Gesetz gibt Versicherten in § 37a SGB V das Recht auf soziotherapeutische Leistung, wenn der Gesundheitszustand dies erfordert. Dieses Erfordernis ist von einem Arzt per Verordnung zu bestätigen. Ferner wird es durch die Soziotherapie-Richtlinie vom 22.01.2015 ermöglicht, Soziotherapie gem. § 37a SGB V auch von einer PIA gem. § 118 SGB V verordnen zu lassen. Die Richtlinie beschränkt diese Möglichkeit keineswegs auf Ambulanzen, deren Verträge mit den Krankenkassen dies ausdrücklich zulassen.

In Deutschland gilt der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass Verträge und Vereinbarungen sich an die Gesetze zu halten haben. Widersprechen sie verbrieftem Recht, sind sie nichtig. Die von den PIA oftmals genannten Vereinbarungen sind daher hinsichtlich ihrer Regelungen zu den Verordnungen von Soziotherapie gem. § 37a SGB V, die von PIA ausgestellt werden, nichtig und nicht mehr anzuwenden.

Zu beachten ist zudem, dass die Soziotherapie nicht mit der in § 3 der Vereinbarung gem. § 118 Abs. 2 SGB V von Deutscher Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverbund und Bundesärztekammer genannten „Sozialtherapie“ zu verwechseln ist.

Wir bitten Sie freundlich, dies im Sinne der Patient:innen zu beachten und in Ihren Häusern intern aufzuklären.

18. Juli 2022, Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. – DGSP

Der Vorstand


Eugen Berker, Angehöriger eines Forensikpatienten mit eigener Psychiatrieerfahrung

Ich bin Mitglied in der DGSP, weil...

"... man hier gut seine Sorgen, Ängste und auch Kritik äußern kann. Da ist mir wichtig, weil in Hessen Psychiatriepolitik häufig sehr konservativ ist und sich wenig am Wohlergehen der Patienten in der Allgemein- wie auch in der Forensischen Psychiatrie orientiert."

Dr. Klaus Obert, Dipl.-Sozialpädagoge

Ich bin Mitglied in der DGSP, weil...

"... ich der Meinung bin, dass sich sozialpsychiatrisches Denken und Handeln im Sinne des Trialogs unverändert in der DGSP wiederfindet, kontrovers, lebhaft und durchaus kritisch solidarisch diskutiert wird. Vor allem finde ich es beeindruckend, dass zunehmend junge Kolleg/-innen wieder anzutreffen sind und die Beteiligung von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen selbstverständlich wird." 

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