Der Fachausschuss Migration der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) kritisiert Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Der Fachausschuss Migration der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie kritisiert die Verschärfung bei den Ausnahmen der Lebensunterhaltssicherung im aktuellen Entwurf der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Während es bisher Ausnahmen für Menschen gab, die die Inanspruchnahme von Leistungen für ihren Lebensunterhalt nicht zu vertreten haben, werden diese im eingebrachten Entwurf nur noch Menschen gewährt, die als Gastarbeiter:innen nach Deutschland gekommen sind.
Wir teilen die Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, dass diese Verschärfung menschenrechtlich äußerst bedenklich ist und eine indirekte menschenrechtswidrige Diskriminierung droht. Menschen, die eine attestierte seelische oder körperliche Krankheit oder Behinderung haben, können sich häufig nicht selbst unterhalten.
Bei den Kindern ist zu berücksichtigen, dass es auch Kinder gibt, deren Identität nicht geklärt ist, weil die Eltern unbekannt sind, oder sie mit Verwandten eingereist sind. Zudem bleibt bei Kindern nach Zwangsprostitution und Vergewaltigung die Vaterschaft ungeklärt und es besteht eine besondere Schutzbedürftigkeit. Wir fordern, dass diese Menschen nicht von der Anspruchseinbürgerung ausgeschlossen werden dürfen.
Der Fachausschuss Migration der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP)