Eine Stellungnahme
Die Forderung nach einer rehabilitativen Ausrichtung der psychosozialen Hilfen ist eine, die die Sozialpsychiatrie seit ihrem Bestehen erhebt. Sie ist bis heute noch nicht eingelöst. Deshalb ist die grundlegende Forderung, dass die medizinische Rehabilitation für Menschen mit psychischen Krankheiten/ Störungen als ein soziale Recht eine Regelleistung der Sozialversicherungen sein soll, vornehmlich der Renten- und Krankenversicherungen. Sie muss sich vor allem auch an die Menschen richten, die schwer und langfristig erkrankt bzw. behindert sind und komplexe Problemlagen aufweisen. Darüber hinaus sollen sie gemeindeintegriert und kooperativ (im GPV) vor allem ambulant-aufsuchend erbracht werden.