Eine Stellungnahme

Die Forderung nach einer rehabilitativen Ausrichtung der psychosozialen Hilfen ist eine, die die Sozialpsychiatrie seit ihrem Bestehen erhebt. Sie ist bis heute noch nicht eingelöst. Deshalb ist die grundlegende Forderung, dass die medizinische Rehabilitation für Menschen mit psychischen Krankheiten/ Störungen als ein soziale Recht eine Regelleistung der Sozialversicherungen sein soll, vornehmlich der Renten- und Krankenversicherungen. Sie muss sich vor allem auch an die Menschen richten, die schwer und langfristig erkrankt bzw. behindert sind und komplexe Problemlagen aufweisen. Darüber hinaus sollen sie gemeindeintegriert und kooperativ (im GPV) vor allem ambulant-aufsuchend erbracht werden.


Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme:

Dr. Klaus Obert, Dipl.-Sozialpädagoge

Ich bin Mitglied in der DGSP, weil...

"... ich der Meinung bin, dass sich sozialpsychiatrisches Denken und Handeln im Sinne des Trialogs unverändert in der DGSP wiederfindet, kontrovers, lebhaft und durchaus kritisch solidarisch diskutiert wird. Vor allem finde ich es beeindruckend, dass zunehmend junge Kolleg/-innen wieder anzutreffen sind und die Beteiligung von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen selbstverständlich wird." 

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