Das Papier bietet einen Überblick zu Anwendung, Wirksamkeit, Risiken und ethischen Fragen der Elektrokrampftherapie.

Was ist die Elektrokrampftherapie?

Die Elektrokrampftherapie (EKT), auch als Elektrokonvulsionstherapie bezeichnet, wird bei der Behandlung psychischer Erkrankungen eingesetzt. Durch Stromimpulse wird eine kurzzeitige neuronale Übererregung im Gehirn, d. h. ein epileptischer Anfall, ausgelöst. Die aktuell angewandte Variante, von der WHO als „modifizierte EKT“ bezeichnet, erfolgt unter Narkose mit Muskelrelaxation. Während der Narkose wird der/die Patient:in anästhesiologisch überwacht und mit Sauerstoff beatmet.

Die EKT als Akutbehandlung besteht nach Angaben der S3-Leitlinie Unipolare Depression aus 8–12 Einzelbehandlungen, die in einer Abwägung von Wirkung und Nebenwirkung meist zwei- bis dreimal pro Woche durchgeführt werden [1]. Indiziert ist sie bei schwerer Depression, bei akut lebensbedrohlicher Katatonie (Syndrom, das sich durch gestörte Motorik, Immobilität, Verhaltensstörungen und sozialen Rückzug kennzeichnet) sowie bei Schizophrenie [2] und schweren manischen Episoden.

Es kann sich eine Erhaltungs-EKT anschließen, die mehrere Monate und in Einzelfällen auch Jahre dauern kann und die nach der S3-Leitlinie Unipolare Depression nach einer erfolgreichen EKT-Behandlungsserie in einigen Fällen zu empfehlen ist [3].

Fakten über den Einsatz und Erfahrungen

Anwendung von EKT

Die Behandlung mit EKT bei schweren psychischen Erkrankungen, vor allem bei Menschen mit Depressionen und Psychosen, findet derzeit in der psychiatrischen Versorgung in Deutschland häufiger statt [4]. Gesetzliche sowie private Krankenkassen übernehmen die Kosten; die Durchführung erfolgt stationär im Krankenhaus und gehört zum Behandlungsspektrum einer Vielzahl psychiatrischer Kliniken [5]. Die Durchführung ist personalintensiv, die Abrechnungssätze sind entsprechend höher [6].

Wirkung von EKT

Bezüglich der erwünschten Wirkungen ist nach Studienlage zwischen depressiven und psychotischen Störungen zu unterscheiden. Bei Personen mit auf Antipsychotika unzureichend ansprechender Schizophrenie (sog. treatment-resistant schizophrenia) findet der aktuelle Cochrane-Review keinen eindeutigen und überzeugenden Vor- oder Nachteil für die Ergänzung der Standardbehandlung durch EKT in Bezug auf andere Behandlungsergebnisse [7].

Anders bei besonderen, lebensbedrohlichen Notfallsituationen wie einer perniziösen Katatonie, die auch im Rahmen von Schizophrenien auftreten kann: Hier ist, bei allen Einschränkungen der Evidenz, EKT nach einem älteren Cochrane-Review als Mittel der Wahl anzusehen [8].

Für Menschen mit depressiven Störungen gibt es für bilaterale, Hochdosis- bzw. Kurzpuls-EKT-Behandlungen einen klaren Effektivitätsnachweis hinsichtlich einer antidepressiven Wirkung [9]. Diese Formen gehen allerdings häufiger (oft vorübergehend) mit Nebenwirkungen einher und weisen – wie alle EKT-Formen – nicht per se eine langfristige Wirkung über viele Monate auf. Die genaue Wirkweise ist weitgehend unbekannt; es gibt Hinweise auf eine Förderung der Neuroplastizität im Hippocampus mit möglicher Volumenzunahme [10].

Es existieren auch Studienauswertungen, die die Wirksamkeit von EKT als nicht gesichert ansehen und aufgrund möglicher schwerwiegender und bei manchen dauerhafter Schädigungen (z. B. Amnesien) sowie eines leicht erhöhten Todesrisikos den Einsatz als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt betrachten [11]. Die WHO bezeichnet EKT aufgrund möglicher dauerhafter Schädigungen als schwerwiegende, invasive oder irreversible Methode [12].

Nebenwirkungen von EKT

Neuere Studien (unter Narkose und Muskelrelaxation) geben keine Hinweise mehr auf schwere Herz-Kreislauf-Zwischenfälle, wie sie bis in die 1970er Jahre belegt wurden. Anhaltende Hirnschädigungen gelten als unwahrscheinlich, da sie mit verfügbaren bildgebenden Verfahren nicht nachgewiesen werden konnten. Dennoch berichten ca. ein Drittel der Betroffenen über anhaltende Gedächtnislücken [13].

Unabhängig von Besserungsraten zeigen sich verschiedene unerwünschte Anwendungswirkungen (Nebenwirkungen), z. B. können Gedächtnislücken auch langfristig anhalten. Es sind Berichte von Personen über anhaltende Beschwerden nach EKT-Behandlungen dokumentiert. Auch die S3-Leitlinie Unipolare Depression benennt kognitive Einschränkungen als wesentlichste Nebenwirkung und verweist auf persistierende retrograde Amnesien in Form inselförmiger Erinnerungslücken im Langzeitgedächtnis [14].

Der EKT-Geräte-Hersteller Somatics LLC nennt u. a. Kopfschmerzen, Muskel- und Rückenschmerzen, Übelkeit, Orientierungslosigkeit und Gedächtnislücken (teils ohne Genesung) als schwerwiegende Ereignisse sowie ein erhöhtes Suizidrisiko in den ersten Tagen nach einer EKT-Behandlung [15].

Die WHO zu EKT bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen

Die WHO steht der EKT generell kritisch gegenüber und fordert eine Abkehr vom biomedizinischen Krankheitsmodell hin zu einem psychosozialen Modell. In den WHO-Guidelines heißt es: „Where electroconvulsive therapy continues to be practised, its administration without a person’s prior written or documented free and informed consent is prohibited. It shall only be administered in modified form, i.e. with the use of anaesthesia and muscle relaxants, and not be applied to children or adolescents.“ (S. 59; 9789240080737-eng.pdf). Danach verbietet sich die EKT ohne schriftliche bzw. dokumentierte freiwillige & informierte Zustimmung; zudem soll sie nicht bei Kindern oder Jugendlichen angewandt werden.

Für Kinder und Jugendliche liegen kaum systematisch erhobene Daten zu Anwendung, Wirksamkeit und Verträglichkeit vor. Es existieren keine Meta-Analysen oder randomisierten kontrollierten Studien; aus Deutschland sind nur wenige Fälle publiziert (vgl. Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Vol 49, No 3).

Elektrokrampftherapie als Zwangsmaßnahme

Eine Behandlung gegen den natürlichen Patientenwillen darf im Regelfall nicht erfolgen, ist jedoch in bestimmten Konstellationen auf Grundlage des Betreuungsrechts möglich. Die DGPPN spricht sich hierfür bereits auf mittlerer Evidenzstufe und Empfehlungsstärke aus [16]. Ein Consensuspapier (2025) befürwortet die Möglichkeit der zwangsweisen Durchführung der EKT – vergleichbar der zwangsweisen Verabreichung von Psychopharmaka.

Schlussbemerkungen

Die DGSP fordert, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen gemeinsam mit den Behandelnden Entscheidungen über ihre Therapie treffen. Voraussetzung ist eine umfassende und neutrale Information über verschiedene Behandlungs- und Begleitoptionen – einschließlich erwünschter und unerwünschter Wirkungen der EKT.

Zur generellen Behandlungsmethode EKT hat die DGSP derzeit keine abschließende Position; viele Fragen zur Wirkweise bleiben offen. Wir rufen unsere Mitglieder und die Fachszene zum fachlichen Diskurs auf. Die DGSP spricht sich gegen eine zwangsweise Durchführung der EKT aus. Ziel ist eine psychiatrische Versorgung ohne Zwang. Statt einer Ausweitung von Zwangsmaßnahmen braucht es eine umfassende Aufklärung der Betroffenen – insbesondere über Möglichkeiten einer psychiatrischen Patient:innenverfügung für Situationen schwerer Krisen, in denen der natürliche Wille einer Person nicht eindeutig festgestellt werden kann.

Literatur:

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Dr. Klaus Obert, Dipl.-Sozialpädagoge

Ich bin Mitglied in der DGSP, weil...

"... ich der Meinung bin, dass sich sozialpsychiatrisches Denken und Handeln im Sinne des Trialogs unverändert in der DGSP wiederfindet, kontrovers, lebhaft und durchaus kritisch solidarisch diskutiert wird. Vor allem finde ich es beeindruckend, dass zunehmend junge Kolleg/-innen wieder anzutreffen sind und die Beteiligung von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen selbstverständlich wird." 

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