Zwischenruf der DGSP im Land Sachsen-Anhalt
Die aktuellen politischen Pläne drohen die Versorgungssituation der Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen auszuhöhlen
Das Land Sachsen-Anhalt hat bei der überraschenden Kündigung des Landesrahmenvertrages explizit Bezug auf die UN–Konvention über die Rechte behinderter Menschen (UN-BRK) genommen. Aus der dritten Staatenprüfung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht hervor, dass die Verwirklichung der vollständigen Teilhabe von Menschen mit (seelischer) Behinderung bundesweit mit folgenden Maßnahmen zu verwirklichen ist: Mit der Entwicklung von Deinstitutionalisierungsstrategien,
mit der Identifikation und Beseitigung von Barrieren bei der selbstbestimmten Lebensführung und der Sicherstellung von ausreichender Assistenz ohne Verweis auf Mehrkostenvorbehalte. Mit seinen aktuellen Entwürfen für einen neuen Landesrahmenvertrag wird das Land diesen Punkten jedoch bislang in keiner Weise gerecht.
Wir halten die bisherigen Vorschläge des Landes zur zukünftigen Ausgestaltung der Eingliederungshilfe für nicht hinnehmbar. Sie zielen erkennbar auf massive Kostensenkungen im Bereich der Eingliederungshilfe, da für alle Leistungsarten die Personalschlüssel teilweise drastisch reduziert werden sollen.
Deswegen appellieren wir an die Landesregierung, die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt, den Beauftragten für die Rechte der Menschenmit Behinderung und die in die Verhandlungen eingebundenen Vertreterinnen und Vertreter der Sozialverwaltung, die Standards in der Eingliederungshilfe zwingend gemeinschaftlich mit den Leistungserbringern und Betroffenen- und Angehörigenvertretern zu beraten und festzulegen – auf Basis eines entwickelten Versorgungs- und Deinstitutionalisierungs-Konzeptes.
Kontakt zum Landesverband Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie im Land Sachsen-Anhalt e. V.:
DGSP im Land Sachsen Anhalt e. V.
c/o Marc Fesca
Jerichower Strasse 30
39114 Magdeburg
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