Köln, 22. Juni 2023. Heute, am den 22.06.23, berät der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Koalitionsparteien zur Überarbeitung des Sanktionenrechts. Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) begrüßt, dass sich die Bundesregierung dem Maßregelvollzug zuwendet und Reformen einleitet, so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die von der Regierungskoalition vorgeschlagene Überarbeitung des Sanktionenrechts den § 64 StGB betreffend kann allerdings nur ein erster Anfang sein. Sie macht keine Vorschläge zur Maßregel nach § 63 StGB.
Mit der Forderung nach einer "Enquete Sanktionenrecht" hat die DGSP den Bundesjustizminister am 1. Juni 2023 aufgefordert, unverzüglich eine Expert:innenkommission einzusetzen, die sich mit den Problembereichen des strafrechtlichen Sanktionenrechts und möglichen Lösungen befasst. "Rund 50 Jahre nach der Strafrechtsreform 1975 und dem Erscheinen der Psychiatrie-Enquete im selben Jahr, ist es an der Zeit, eine Bestandsaufnahme der bisherigen Entwicklungen vorzunehmen, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und Vorschläge für Veränderungen vorzustellen", so DGSP-Vorstandsvorsitzende Christel Achberger.
Die DGSP hat in dem Papier konkrete Themenfelder benannt, die in einer solchen Kommission bearbeitet werden sollten, bspw. folgende:
- Entwicklung der Anordnungen, Bestandszahlen und Aufenthaltsdauern in den Maßregeln
- Erfordernis der Schuldfähigkeitsprüfung im Bereich des Strafrechts, ggf. deren Modifizierung
- Einbezug der Gefangenen und der untergebrachten Personen in die Sozialversicherungssysteme der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Rentenversicherung (SGB VI) im Bereich des Sozialrechts
- Überprüfung des erforderlichen Maßes an Freiheitseingriffen im Kontext des Schutzes der Allgemeinheit und der Nutzung von gemeindepsychiatrischen Behandlungs- und Resozialisierungsangeboten
Mit dem Positionspapier zur Transformation der Maßregeln hat die DGSP im März 2022 eine umfangreiche Analyse zur Situation der Maßregel sowie eine Vielzahl von Reformvorschlägen vorgelegt und damit inzwischen eine breite bundesweite Diskussion angestoßen.
Darin fordert die DGSP, die §§ 63, 64 und 20, 21 StGB zu streichen, um eine nachhaltige Weiterentwicklung des Sanktionenrechts mit seinen zwei Spuren − Strafe und Maßregeln − zu ermöglichen.
Konkrete Umsetzungsmöglichkeiten sind nun von einer Expert:innenkommission zu erarbeiten, so heißt es in der aktuellen Forderung der DGSP. Diese sollte "unverzüglich eingesetzt werden, personell breit aufgestellt sein, einen umfassenden Arbeitsauftrag erhalten und über eine ausreichende Zeitvorgabe zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen verfügen."
Hintergrundinformation
Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) ist ein unabhängiger Fachverband für Sozial Psychiatrie, der sich für die Weiterentwicklung und Verbesserung menschenrechtsbasierter Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einsetzt. Die DGSP arbeitet berufs- bzw. expertiseübergreifend, das heißt, ihre Mitglieder sind psychiatrisch Tätige aller Berufsgruppen aus verschiedenen Institutionen, Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige sowie Träger sozialpsychiatrischer Angebote, die sich operativ in Fachausschüssen zu verschiedenen Themenfeldern organisieren.
Kontakt zur DGSP
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail:
Tel.: (0221) 95791938
www.dgsp-ev.de