27. Mai 2025 | STELLUNGNAHME
Das DGSP-Papier formuliert klare Empfehlungen für eine menschenrechtsorientierte Neuregelung, die Selbstbestimmung und Schutz der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen teilweise für verfassungswidrig erklärt und fordert eine Neuregelung bis Ende 2026.
Die DGSP plädiert in einem neuen Papier dafür, den Krankenhausvorbehalt sorgfältig zu überdenken und fordert klare gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Rechte und Würde Betroffener. Ihr Positionspapier betont die Bedeutung von Selbstbestimmung, professioneller Begleitung und transparenten Verfahren bei Zwangsmaßnahmen.