Offener Brief an das BMAS: Beenden Sie die Ungleichbehandlung der Grundsicherungsempfänger:innen und fördern Sie den Anreiz für Menschen mit psychischen Behinderungen an einer Tagesstruktur teilzuhaben.
Sehr geehrter Herr Minister Heil,
Menschen mit psychischen Erkrankungen in Tagesstätten und „Zuverdienstprojekten", die überwiegend Grundsicherung empfangen, erhalten eine Motivationsprämie bzw. einen Zuverdienst für ihre Arbeit. Doch je nachdem, in welcher Kommune sie das tagesstrukturierende Angebot wahrnehmen, müssen sie einen größeren Teil dieser Zuwendung wieder abgeben oder eben auch nicht. Der Grund dafür ist, dass die kommunalen Verordnungen und Richtlinien zum zweiten Abschnitt des SGB XII sich stark unterscheiden und das nicht zu berücksichtigende Einkommen bei der Grundsicherung unterschiedlich definieren. Bei Bürgergeldbezieher:innen dagegen wird grundsätzlich ein Freibetrag von 100 € gewährt.
Tagesstrukturierende Maßnahmen können die Belastbarkeit der Menschen stärken, die Entwicklung ihres Selbstwertgefühls und der Identität fördern sowie auch die persönlichen Ressourcen, um den Alltag mit seinen Anforderungen besser bewältigen zu können und tragen nicht zuletzt zur Entwicklung beruflicher Perspektiven bei. Daher stehen „rehabilitative, therapeutische und soziale Zwecke der Maßnahme im Vordergrund" so dass auch der Deutsche Verein empfiehlt, ,,Motivationsprämien, die lediglich als Anreiz zur Selbsthilfe durch Teilnahme an einer Maßnahme dienen, nicht als Erwerbseinkommen gemäß § 84 Abs. 1 SGB XII auf Leistungen der Sozialhilfe anzurechnen."
Der Bezug von Bürgergeld und Grundsicherung reicht nicht aus, um die volle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Anreize für Menschen, durch eine zusätzliche Tätigkeit hinzuzuverdienen und ihren Lebensstandard zu erhöhen, sind wichtige Mittel, um die Teilhabe an der Gesellschaft und die Inklusion zu ermöglichen. Diese Anreize werden gerade bei der Grundsicherung paradox gestaltet und halten Menschen davon ab, eine Tätigkeit aufzunehmen.
Wir fordern: Beenden Sie die Ungleichbehandlung der Grundsicherungsempfänger:innen und fördern Sie den Anreiz für Menschen mit psychischen Behinderungen an einer Tagesstruktur teilzuhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.
Patrick Nieswand
Geschäftsführer
im Auftrag Der Vorstand