Köln, 11. Juli 2023. Die Gesetzesentwürfe zur Suizidassistenz sind gescheitert. Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) sieht darin die Chance für einen gesetzlichen Anspruch auf Suizidprävention und eine Beratung zum Leben.

Keiner der beiden interfraktionellen Gesetzesentwürfe zur Suizidassistenz hat am 6. Juli 2023 im Deutschen Bundestag eine Mehrheit gefunden. Die DGSP begrüßt diese Entscheidung und sieht darin die Chance, endlich ein Suizidpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen. Menschen in suizidalen Krisen sollten nicht nur vor einer möglichen Angebotsstruktur im Rahmen der Suizidassistenz geschützt werden, sondern vor allem zum Leben beraten werden.

Die DGSP schließt sich der von Bundesärztekammer (BÄK), Nationalem Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), Deutscher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) vertretenen Forderung an, dass der Suizid nicht zur gesellschaftlichen Normalität werden darf. Aus Sicht der DGSP sollte der Gesetzgeber nicht vorrangig die Suizidassistenz regeln, sondern zunächst einen rechtlichen Rahmen für eine effektive und bundesweite Suizidprävention schaffen.

Bereits in ihrer Stellungnahme zur Suizidbeihilfe vom 29. Juni 2022 hat die DGSP gefordert, dass gesellschaftliche Maßnahmen und Vorhaben der Suizidprävention auszubauen und zu stärken sind. Zudem sind die ambulante und stationäre Hospizarbeit stärker als bisher zu fördern. Die Palliativversorgung ist weiterzuentwickeln.

Die DGSP weist auf das besondere Schutzbedürfnis insbesondere von Menschen in schweren psychischen Krisen hin. Menschen in Krisensituationen müssen eng begleitet werden, und sie sollten nicht auf Angebote der Suizidbeihilfe treffen. Die DGSP sieht sich als einer sozialen Psychiatrie verpflichteter Verband besonders in der Verantwortung, Menschen in krisenhaften Situationen zu stärken.

Die Stellungnahme der DGSP zur Suizidbeihilfe vom 29. Juni 2022 ist hier nachzulesen: 


Hintergrundinformation

Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) ist ein unabhängiger Fachverband für Sozial Psychiatrie, der sich für die Weiterentwicklung und Verbesserung menschenrechtsbasierter Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einsetzt. Die DGSP arbeitet berufs- bzw. expertiseübergreifend, das heißt, ihre Mitglieder sind psychiatrisch Tätige aller Berufsgruppen aus verschiedenen Institutionen, Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige sowie Träger sozialpsychiatrischer Angebote, die sich operativ in Fachausschüssen zu verschiedenen Themenfeldern organisieren.

Kontakt zur DGSP


Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel.: (0221) 95791938
www.dgsp-ev.de


 

Gemeinsam stark!

Drei Gründe für Deine Mitgliedschaft in der DGSP.

Gib Deiner Stimme mehr Gewicht!

In der DGSP kommen Menschen zusammen, die sich für die Rechte von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einsetzen und deren gemeindenahe Versorgung vorantreiben wollen.

Betrachte alle Seiten! 

Die DGSP bietet Dir eine starke, multiperspektivische Gemeinschaft, in der Du Dich aktiv austauschen und kreativ einmischen kannst.

Sichere Dir die Vorteile!

Mitglieder und Mitarbeitende von Mitgliedsinstitutionen erhalten attraktive Preisnachlässe bei DGSP-Veranstaltungen und vierteljährlich die Fachzeitschrift "Soziale Psychiatrie".