Während die Landesregierung in NRW die Plätze im geschlossenen Maßregelvollzug weiter ausbauen will, nehmen die Landesverbände RGSP und WGSP Stellung. Sie fordern grundlegende Reformen hin zu einer menschenrechtskonformen Versorgung psychisch kranker Straftäter.
Ein Schritt in die verkehrte Richtung
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen plant, Unterbringungsplätze in den geschlossenen Einrichtungen des Maßregelvollzuges auszubauen.¹ Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) hatte bereits 2023 einen Baustopp weiterer geschlossener Maßregelvollzugseinrichtungen gefordert und grundlegende Reformen in der Versorgung psychisch kranker Straftäter einzuleiten.² Die DGSP-Landesverbände, die Rheinische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (RGSP) und die Westfälische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (WGSP) plädieren für eine Menschenrechts- und UN-BRK- konforme Versorgung für psychisch kranke Straftäter im Maßregel- und Strafvollzug.
Der Ausschuss zur Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zeigt sich in seinem Länderbericht in Bezug auf Artikel 14 der UN_BRK „zutiefst besorgt (…) über die Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Beeinträchtigung in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie anderen Institutionen, psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen der forensischen Psychiatrie;“ In dem Bericht wird empfohlen, die Gesetze mit denen die Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt werden, zu überarbeiten. Die Möglichkeit der unbefristeten Haft, von Menschen mit Behinderungen und damit einer längeren Unterbringung als für Menschen mit vergleichbaren Straftaten sei unzulässig.³ Die Erweiterungspläne der NRW-Landesregierung konterkarieren diese Empfehlungen.
Der Kerndatensatz für den Maßregelvollzug (Relationen 2022 und 2023 - 06.02.2025 - Seite: 4) zeigt, dass NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern im Verhältnis zur Anzahl der Bevölkerung bereits heute überproportional viele Menschen nach § 63 StGB untergebracht sind. Der Ausbau von Kapazitäten des Maßregelvollzugs wird dieses Verhältnis weiter erhöhen.⁴
Der Ausbau des Maßregelvollzugs führt dazu, dass sich die Zahl der unbefristet untergebrachten Menschen erhöht. Die DGSP hat in ihrem Diskussionspapier „Plädoyer für eine Transformation der Maßregel“ von 2022⁵ Wege aufgezeigt, wie konsequente Reformen zu einer menschenrechtsbasierten und gemeindepsychiatrisch getragene Versorgung psychisch kranker Straftäter in Maßregel und Strafvollzug führen kann. Damit wurde die Diskussion über Reformen im Maßregelvollzug intensiviert. RGSP und WGSP fordern die Landesregierung auf, die Diskussion und einen Reformprozess zu unterstützen.
10. Juli 2026
RGSP e.V., Zeltinger Straße 9, 50969 Köln
https://www.rgsp.de/
WGSP e.V., Karl-Siebold-Weg 67, 33617 Bielefeld
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