02. April 2026 | Stellungnahme
DGSP begrüßt die Neufassung des PsychKG NRW
In ihrer aktuellen Stellungnahme bewertet die RGSP die geplante Neufassung des PsychKG NRW grundsätzlich positiv, insbesondere die stärkere Ausrichtung auf Behandlung, Kontinuität und Prävention.
Kritisch sieht die RGSP jedoch die starke Betonung von Sicherheitsaspekten, unklare Regelungen zur Datenweitergabe sowie mögliche Eingriffe in Selbstbestimmungsrechte. Die vorgesehenen Meldepflichten und die Einbindung von Sicherheitsbehörden bergen Risiken für Stigmatisierung und Datenschutz.
Die RGSP fordert daher eine konsequent menschenrechtsorientierte Ausgestaltung des Gesetzes. Ziel muss es sein, Unterstützung und Gefahrenabwehr so zu gestalten, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt wird und Stigmatisierung vermieden wird.