FachgesprächONLINE
► 31. August 2022 | 16 - 18 Uhr
Welche Auswirkungen haben die nun gesetzlich geregelten Vorbehaltstätigkeiten der Pflegefachpersonen (§ 4 PflBG) für die pflegerische und pädagogische Versorgungspraxis im Maßregelvollzug?
Seit der letzten Änderung des Pflegeberufegesetzes vom 13.01.2020 sind erstmals vorbehaltene Tätigkeiten für Pflegefachpersonen gesetzlich definiert (§ 4 PflBG). Hierdurch wird die besondere Expertise der Pflegefachpersonen gestärkt und explizit herausgestellt. Allerdings sind mit dieser Gesetzesnovellierung Fragen im Hinblick auf die Gestaltung von Prozessen im Maßregelvollzug entstanden.
Vor diesem Hintergrund werden wir neben einem Impulsvortrag folgende Fragen gemeinsam im Fachgespräch diskutieren:
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