In einem Fall war der Betroffene unmittelbar nach seiner Einlieferung kurz nach Mitternacht und in stark alkoholisiertem Zustand in ein psychiatrisches Krankenhaus in Bayern über 8 Stunden mit einer 7-Punkt-Fixierung festgehalten worden. Zwölf Stunden nach seiner Einlieferung wurde er bereits wieder entlassen.
Der zweite Fall betraf die 5-Punkt-Fixierung einer untergebrachten Person in Baden-Württemberg, die über mehrere Tage wiederholt ärztlich angeordnet und durchgeführt wurde.
Die beiden betroffenen Personen machten geltend, dass die Entscheidung für oder gegen eine Fixierung von einem Richter und nicht vom diensthabenden Arzt hätte getroffen werden müssen. Diese und andere Fragen wurden vor dem BVerfG mit Ärzten, Psychiatrieerfahrenen und Juristen geprüft.
Lesen Sie hier den gesamten Bericht und die persönliche Einschätzung der Anhörung von Dr. jur. Heinz Kammeier.
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