Seit Anfang 2017 ist das BTHG Zug um Zug in Kraft getreten, seine erklärten Ziele sind die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die »Brechung der Ausgabendynamik« in der Eingliederungshilfe. Als letzter (!) Reformschritt soll bis Ende 2022 der »leistungsberechtigte Personenkreis« neu definiert werden – also: um welche Menschen geht es eigentlich, die im Sinne des Gesetzes als behindert gelten und Anspruch auf dessen Leistungen haben? Entstanden ist ein hochkomplexes und kompliziertes Gesetzeswerk, das die Entscheidungsträger im Bereich der Eingliederungshilfe nachhaltig beschäftigt. Trotzdem ist die entscheidende Frage, wie es die alltägliche Zusammenarbeit zwischen Menschen mit Handicaps und ihren professionellen Unterstützern verändert. Nach den bisherigen Erfahrungen ist die Antwort eindeutig: Eine gute Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und eine kreative Umsetzung im Alltag ist erforderlich, damit eine Verbesserung der rechtlichen und faktischen Situation von Menschen mit Handicaps möglich wird.
Alle sozialpsychiatrisch Tätigen
Lothar Flemming, Diplom-Soziologe, Supervisor, Köln, langjährige Tätigkeit in psychiatrischen Wohneinrichtungen, zuletzt Fachberater Eingliederungshilfe; LVR
4./5. April 2022 in Hannover
Mo. 11.00 bis 18.00 Uhr
Di. 9.00 bis 17.00 Uhr
zzgl. Tagungshauspauschale: