Das 2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird bis 2022 Zug um Zug umgesetzt. Seine erklärten Ziele sind die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die »Brechung der Ausgabendynamik« in der Eingliederungshilfe. Handelt es sich »nur« um ein hochkomplexes und kompliziertes Gesetzeswerk, mit dem sich Juristen und Fachreferentinnen der Verbände sowie Führungs- und Verwaltungskräfte der Einrichtungen und Dienste auf der einen Seite, die Fachkräfte bei den Leistungsträgern auf der anderen Seite beschäftigen müssen? Oder verändert dessen Anwendung die alltägliche Zusammenarbeit zwischen Menschen mit Handicaps und ihren professionellen Unterstützern so, dass es wichtig ist, sich darauf vorzubereiten?
Alle Beteiligten sind herausgefordert, sich mit den zu erwartenden Auswirkungen des Gesetzes auf den Arbeitsalltag zu beschäftigen und diese so auszugestalten, dass sie zur Verbesserung der rechtlichen und faktischen Situation von Menschen mit Handicaps führen.
Alle sozialpsychiatrisch Tätigen
Lothar Flemming, Diplom-Soziologe, Supervisor (DGSv), Köln
19./20. April 2021 in Nürnberg
Mo. 11.00 bis 18.00 Uhr
Di. 9.00 bis 17.00 Uhr
zzgl. Tagungshauspauschale: