Hier informieren wir Sie über aktuelle Aktivitäten des Fachausschusses (FA).
Am 19. Februar 2021 fand das neunte Treffen des FA Migration - diesmal wieder als Online-Treffen - statt.
Unter anderem wurden folgende Themen behandelt:
Ergebnis des Treffens:
Der Fachauschuss unterstützt die Berliner Stellungnahme der Kontakt- und Beratungsstellen für die "Psychosoziale Versorgung für geflüchtete Menschen" mit einem Schreiben an die politisch Verantwortlichen.
Die DGSP prangert in einem offenen Brief des Fachausschusses Migration an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Länder die Abschiebungen in Pandemiezeiten an, insbesondere nach Afghanistan. Das Land ist als Hochinzidenzgebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko eingestuft worden, trotzdem ist bereits für den 9. März eine erneute Sammelabschiebung geplant.
Das achte Treffen des Fachausschusses Migration fand am 7. August 2020 coronabegingt als Videogespräch statt.
Themen waren unter anderem:
Mehr dazu im Protokoll.
Das nächste Online-Treffen findet im Januar 2021 statt. Termin und Uhrzeit werden noch bekannt gegeben. Vorschläge zur Tagesordnung sind erwünscht!
Der FA Migration hat eine Stellungnahme zum Ausschluss der Expertise psychologischer Psychotherapeut*innen im Asylverfahren aktualisert.
Solidarität mit Schutzbedürftigen kennt keine nationalen Grenzen:
Jetzt traumatisierte und besonders schutzbedürftige Menschen in Deutschland aufnehmen!
Die DGSP und der DGSP-Fachausschuss Migration haben in einem Brief an Angela Merkel, Horst Seehofer und Jens Spahn und in einer Presseerklärung auf die Bedrohung durch das Coronavirus und die verheerende Situation der Menschen in den griechischen Flüchtlingslagern hingewiesen und die sofortige Evakuierung der Lager gefordert.
Das letzte Treffen des Fachausschusses Migration fand am 17. Januar 2020 in Köln statt.
U.a. wurden folgende Themen diskutiert
Zur Planung der weiteren Arbeit des Fachausschusses:
Bisher fanden die Treffen des Fachausschusses immer in Köln statt. Ein Problem stellt jeweils die weite Anreise für einige TeilnehmerInnen dar. Ein nächstes Treffen soll deshalb möglicherweise in Berlin (bei KOMMRUM; inkl. Projektbesichtigung) stattfinden (zu dem natürlich alle Kolleginnen und Kollegen aus Köln und anderen Regionen herzlich eingeladen sind). Ein möglicher Termin wird gedoodelt.
Das für den 11. Oktober 2019 geplante nächste Treffen des Fachauschusses muss aus Termingründen verschoben werden. Ein neuer Termin findet voraussichtlich im November statt und wird an dieser Stelle bekanntgegeben.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!
Das ausführliche Protokoll der letzten Sitzung sowie eine Einladung zum nächsten Treffen kann angefordert werden bei michaela.hoffmann(at)dgsp-ev.de
Gemeinsam mit der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) und dem Sächsischen Flüchtlingsrat (SFR) hat der Fachausschuss den Fachtag "Hilfe ohne Wenn und Aber! Psychosoziale, medizinische und rechtliche Betreuung von Geflüchteten und Migrant*innen" durchgeführt. Er fand mit ca. 150 Teilnehmer*innen am 6. September 2019 in Dresden statt.
Der DGSP-Fachauschusses Migration hat eine Stellungnahme zur Gesetzesvorlage des "zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" aus dem Hause Seehofer verfasst.
Neben zahlreichen Änderungen wie der Verschärfung der Haftvoraussetzungen von "Ausreisepflichtigen" (mögliche Unterbringung in Strafanstalten; kein richterlicher Beschluss), der Strafandrohung bei Informationen über Abschiebungstermine, Kürzungen der Sozialleistungen (nach dem AsylbLG) und Erschwerung des ohnehin begrenzten Zugangs zur Gesundheitsversorgung von geflüchteten Menschen werden mit dem geplanten Gesetz auch die Möglichkeiten, Abschiebungsverbote aus gesundheitlichen Gründen geltend zu machen, weiter eingeschränkt.
Die DGSP und ihr Fachausschuss Migration wenden sich als sozialpsychiatrische Fachgesellschaft insbesondere gegen den Beschluss, der vorsieht, dass von Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen erstellte Atteste über psychische Erkrankungen nicht mehr im Asylverfahren anerkannt werden sollen, sondern nur noch ärztliche Gutachten Berücksichtigung finden.
Der entsprechende Referentenentwurf hierzu wurde bereits von CDU/CSU und SPD am 17.4.2019 im Kabinett verabschiedet und geht nun als Gesetzesentwurf in den Bundestag, der noch vor der Sommerpause abstimmen wird. Unsere Stellungnahme wurde daher an alle zuständigen Politiker auf Bundes- und Länderebene per Post verschickt.
Das nächste Treffen des Fachauschusses findet am 29. März 2019 in der DGSP-Geschäftsstelle in Köln statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!
Das ausführliche Protokoll der Sitzung sowie eine Einladung zum nächsten Treffen kann angefordert werden bei michaela.hoffmann(at)dgsp-ev.de
Der Fachausschuss Migration hatte auf seinem vierten Treffen im September 2018 beschlossen, die Landesministerien und das BAMF erneut zu befragen. Unsere Kritik: Im Vorfeld des Anhörungs- und Entscheidungsprozesses im Asylverfahren bestehen ein unzureichender Informationsaustausch und eine mangelhafte Kooperation zwischen den aufnehmenden und betreuenden Einrichtungen/psychosozialen Helfern einerseits und dem BAMF andererseits, was dazu führt, dass in einer Vielzahl von Fällen die rechtlich vorgeschriebenen Verfahrensgarantien nicht gewährt werden.
Wir dokumentieren die Antworten auf das erneute Anschreiben an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das erneute Anschreiben an die Landesministerien:
Antwort Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF)
Antwort Hessen
Antwort Niedersachsen
Antwort Rheinland-Pfalz
Antwort Sachsen
Antwort Schleswig-Holstein
Antwort Thüringen
Das vierte FA-Treffen fand am 7. September 2018 in den Räumen des SPZ Ehrenfeld des Kölner Vereins für Rehabilitation statt. Martin Vedder, Geschäftsführer, stellte die zahlreichen Angebote des Trägervereins vor, die auch für MigrantInnen offen sind. Hauptthema war die Befragung, die der Fachausschuss im Mai 2018 zur Situation besonders schutzbedürftiger psychisch erkrankter Menschen im Asylverfahren durchgeführt hat. Die Antworten der Ministerien aus 16 Bundesländern (siehe Dokumentation unten) wurden diskutiert und kritisch bewertet. Dabei wurde deutlich:
Die Bewertung im Fachausschuss ergibt, dass im Vorfeld des Anhörungs- und Entscheidungsprozesses im Asylverfahren ein unzureichender Informationsaustausch und eine mangelhafte Kooperation zwischen den aufnehmenden und betreuenden Einrichtungen/psychosozialen Helfern einerseits und dem BAMF andererseits besteht, was dazu führt, dass in einer Vielzahl von Fällen die rechtlich vorgeschriebenen Verfahrensgarantien nicht gewährt werden. Es wurde beschlossen, die Bundesländer und das BAMF erneut anzuschreiben und zu befragen.
Weitere Themen beim Informationsaustausch waren u.a. die zunehmenden Probleme bei der Anerkennung ärztlicher Atteste/Gutachten (Unterstellung „Gefälligkeitsgutachten“), das geplante Einwanderungsgesetz sowie eine Stellungnahme des DBSH gegen Transitzentren (SozialarbeiterInnen gegen die „Kasernierung von Geflüchteten“), die der Fachausschuss unterstützt.
Im DGSP-Fachausschuss Migration wurde berichtet, dass Ärzten, die psychisch erkrankte schutzsuchende Menschen nach der Flucht behandeln, zunehmend unterstellt wird, sie würde „Gefälligkeitsgutachten“ erstellen.
Damit ärztliche Bescheinigungen im Asylverfahrens von den beteiligten und verfahrensbeteiligten Behörden (BAMF, Gerichte…) entsprechend des Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht anerkannt werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Psychisch erkrankte Menschen im Asylverfahren sind besonders schutzbedürftig!
Der Fachausschuss Migration der DGSP hat im Mai 2018 eine Anfrage an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die politisch Verantwortlichen der zuständigen Landesministerien gestellt. Darin bringt der Fachausschuss seine Sorge um die Wahrung der Rechte besonders schutzbedürftiger psychisch erkrankter und behinderter geflüchteter Menschen zum Ausdruck. Er kritisiert, dass deren besondere Rechte im Asylverfahren oft missachtet werden und fordert die konsequente Umsetzung nach den EU-Asylrichtlinien und der UN-Behindertenrechtskonvention. Auf diese Anfrage haben 12 Ministerien sowie das BAMF reagiert. Ihre Antworten dokumentieren wir hier:
Antwort Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Antwort Baden-Württemberg
Antwort Bayern
Antwort Berlin
Antwort Brandenburg
Antwort Bremen
Antwort Hessen
Antwort Mecklenburg-Vorpommern
Antwort Niedersachsen
Antwort NRW
Antwort Rheinland-Pfalz
Antwort Sachsen
Antwort Sachsen-Anhalt
Antwort Schleswig-Holstein
Antwort Thüringen
Hier gibt es einen Überblick über die Antworten: Auswertung der Befragung
Das dritte Treffen des Fachausschusses fand am 2. März 2018 in Köln statt. Ergebnis dieses Treffens ist unter anderem der Beitrag »Psychisch erkrankte Menschen im Asylverfahren« von Michaela Hoffmann in der Ausgabe 02/2018 der »Sozialen Psychiatrie«.
Das zweite Treffen des Fachausschusses (FA) Migration fand am 23. Oktober 2017 in Köln statt. Zum Selbstverständnis des FA wurde herausgearbeitet, dass sich der FA nicht nur um die Situation kürzlich oder vor einiger Zeit geflüchteter und schutzsuchender Menschen kümmert, sondern auch um die Lage langjährig hierlebender MigrantInnen.
Themen waren insbesondere die Aussetzung des Familiennachzugs, die Abschiebungen nach Afghanistan und die prekäre gesundheitliche Versorgung der Schutzsuchenden. Vor dem Hintergrund der aktuell stattfindenden Sondierungsgespräche für eine geplante Jamaika-Koalition wurde beschlossen, einen Brief mit Forderungen an die sondierenden Politiker zu entwerfen, der inzwischen von einer kleinen Arbeitsgruppe verfasst und an diese, aber auch an weitere politisch Verantwortliche und die Fachöffentlichkeit verschickt worden ist. [Brief]
Außerdem thematisierte der FA die erheblichen Missstände im BAMF und die Dolmetscherproblematik. Hier standen u.a. Anhörungen/Prüfungen durch nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter und Entscheider, Einschüchterungsversuche, Wartezeiten, Nicht-Berücksichtigung gesundheitlicher Probleme, unzureichende/fehlende Finanzierung der Sprachmittler im Mittelpunkt. Ein entsprechender Brief an den Innenminister und der Leiterin des BAMF Jutta Cordt soll entworfen werden. Die BAMF-Problematik soll auf dem nächsten Treffen ausführlich diskutiert werden.
Am 5. Mai 2017 hat das Gründungstreffen des DGSP-Fachausschusses (FA) Migration in Köln stattgefunden. Neun Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Berlin, Neuruppin, Kiel, Bielefeld, Viersen und Köln trafen sich in der Bundesgeschäftsstelle der DGSP um erste Impulse für die künftige Arbeit zu setzen. Ein Erfahrungsaustausch über die Hilfen für geflüchtete Menschen und die Probleme vor Ort machte deutlich, dass die versammelten Kolleginnen und Kollegen vielfältige berufliche oder ehrenamtliche Kompetenzen in den Bereichen Versorgung, persönliche Hilfen oder Traumatherapie mitbringen.
In einem zweiten Schritt wurden Ideen und Vorschläge für die künftige Arbeit des FA gesammelt. Ein ausführliches Brainstorming benannte eine Reihe von Problemfeldern, die die aktuellen Brennpunkte der Arbeit spiegeln. Genannt wurden beispielsweise: ungeschützte Situation von jugendlichen Flüchtlingen, verhinderte Familienzusammenführung, Abschiebungen (aktuell insbesondere nach Afghanistan), Verfolgung aufgrund sexueller Identität, mangelhafte Gesundheitsversorgung, Chancen der Traumatherapie, aber auch: Gefahr der Pathologisierung und Psychiatrisierung von Flüchtlingen …
Wichtig ist die politische Dimension der zukünftigen Arbeit: „Psychiatrie in der Verantwortung“ - so die Überschrift einer DGSP-Stellungnahme von Juli 2015. Seitdem haben sich die Restriktionen gegen Schutzsuchende von Seiten der Politik stetig verschärft. Eine „Abschottungskultur“ ist anstelle der „Willkommenskultur“ getreten. Aufgabe des DGSP-Fachausschusses ist es, dagegen Stellung zu beziehen und für eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik einzutreten. Dazu gehört auch die Einflussnahme auf die aktuelle Diskussion um das geplante Einwanderungsgesetz. Ein weiterer Baustein künftiger Arbeit könnte die Konzeption von Fortbildungsangeboten und Tagungen sein. Schon jetzt bietet die DGSP eine Weiterbildung „Traumazentrierte Fachberatung für Mitarbeiter in der Sozialpsychiatrie und die Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen“ an. Informationen dazu erteilt die DGSP-Geschäftsstelle.